AGB

 Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Anwendungsbereich:

1. Es gelten unsere “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehenderoder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

2. Diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Geschäftspartner. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung. Zur Vertretung der Schmitt iT-Consulting GmbH ist nur die Geschäftsführung berechtigt. Mündliche Absprachen mit anderen Mitarbeitern sind nur wirksam, wenn sie durch eine der vorgenannten Personen bestätigt werden. Von anderen als den vorgenannten Personen erteilte Vorschläge zum Vertragsabschluss sind unverbindlich, es sei denn, sie werden durch die vorgenannten Personen bestätigt.

§ 2 Vertragsschluss:

1. Die vom Kunden per Internet, schriftlich, telefonisch, oder mündlich aufgegebene und bei der Schmitt iT-Consulting GmbH eingegangene Bestellung ist bindend. Wir können den Auftrag innerhalb von 2 Wochen nach Zugang annehmen.

2. Ein Kaufvertrag kommt erst mit der für den Vertragsinhalt allein maßgeblichen schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch die Schmitt iT-Consulting GmbH zustande. Im übrigen kommt ein Vertrag erst mit dem Zugang einer Abholbenachrichtigung an den Kunden oder durch die Übersendung bzw. Übergabe der Ware zustande, wobei der Kunde insoweit auf eine Annahmeerklärung verzichtet. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3. Die für die gekauften Produkte von der Schmitt iT-Consulting GmbH erstellte und aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung ersichtliche Produktbeschreibung ist Vertragsbestandteil.

4. Unwesentliche technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Schmitt iT-Consulting GmbH hergeleitet werden können. Die Schmitt iT-Consulting GmbH behält sich ergänzende und spezielle Installationsanweisungen vor.

§ 3 Preise:

1. Sämtliche Angebote der Schmitt iT-Consulting GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2. Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz der Schmitt iT-Consulting GmbH zuzüglich Fracht, ggf. Verpackung, Transportversicherung sowie der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, z.B. Montage, Installation und Schulung werden gemäß jeweils gültiger Preisliste gesondert berechnet. Gleiches gilt für eventuell anfallende Zollgebühren und alle anderen etwaigen weiteren Abgaben und Kosten.

3. Die Schmitt iT-Consulting GmbH ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt die Berechtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Die Schmitt iT-Consulting GmbH ist berechtigt, im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin die Preise anzugleichen, wenn sich die Preise der Zulieferer, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kosten erhöhen. Kaufpreiserhöhungen werden dem Kunden mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Der Kunde kann hinsichtlich der betroffenen Ware vor Lieferung vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Lieferbedingungen:

1. Für Lieferungen des Verkäufers ist unser Geschäftssitz in Mölln Erfüllungsort, es sei denn es wird etwas anderes vereinbart. Bei Anlieferung trägt der Kunde, sofern er Unternehmer ist, die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die Kosten.

2. Auch bei frachtfreier oder Frei-Haus-Lieferung reist die Ware auf Gefahr des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist. Die Wahl des Transportmittels bleibt uns überlassen.

3. Stellt die Schmitt iT-Consulting GmbH nach Vertragsabschluß fest, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, so ist die Schmitt iT-Consulting GmbH berechtigt, eine in Qualität und Preisgleichwertige Ware bzw. Dienstleistung anzubieten oder zu liefern.

4. Die von der Schmitt iT-Consulting GmbH genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anders vereinbart wurde. Angegebene Tageszeiten sind jedoch stets unverbindlich. Wir behalten uns vor, vereinbarte Termine bis spätestens 24 Stunden vor dem Liefertermin zu verschieben. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Bestellung. Sollte eine Lieferfrist von 6 Wochen nicht eingehalten werden, so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung in schriftlicher Form berechtigt, vom Vertrag bzw. dem noch nicht erfüllten Teil des abgeschlossenen Vertrages zurückzutreten.

5. Die Erfüllung des Vertrages durch Schmitt iT-Consulting GmbH sowie die Einhaltung von Liefer- und Montagefristen setzen voraus:

  • die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, es sei denn, die Nichtbelieferung wäre durch uns zu vertreten
  • Schmitt iT-Consulting GmbH verpflichtet sich, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Gutes zu informieren und dessen Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten
  • die richtige und rechtzeitige Fertigstellung der für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Vorleistungen anderer Unternehmer bzw. Gewerke, es sei denn, dass die nicht rechtzeitige und nicht richtige Fertigstellung auf unserem Verschulden beruhte.

6. Die Schmitt iT-Consulting GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn die Teillieferung oder Teilleistung vor Fälligkeit der Lieferverpflichtung erfolgt und bei Teillieferung oder Teilleistung darauf hingewiesen wird und dies nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Geschäftspartners fährt. Liegt bei Eintritt der Fälligkeit der Lieferverpflichtung eine Teillieferung oder Teilleistung vor, gilt dies als Sachmangel. Eine Teillieferung oder Teilleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde zur Vermeidung von Sachmängeln Lieferung aus einer Serie verlangen kann.

7. Soweit keine andere Lieferform vereinbart ist, erfolgt die Abholung der Ware durch den Kunden bei der Schmitt iT-Consulting GmbH. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn übergeben worden ist.

8. Im übrigen geht die Gefahr auf den Kunden mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über.

9. Bei Versand der Ware durch von der Schmitt iT-Consulting GmbH beauftragte Frachtführer schließt die Schmitt iT-Consulting GmbH generell eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden ab, soweit der Kunde dem nicht bei Bestellung ausdrücklich schriftlich widerspricht.

10. Für den Fall, dass der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht entspricht, sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 20% der Vertragssumme ohne Nachweis als Schadensersatz zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei als die Pauschale.

§ 5 Zahlung:

1. Die Zahlung hat Bar zu erfolgen. Skontovereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

2. Die Lieferung an Neukunden erfolgt generell bis zur Freigabe durch den Warenkreditversicherer der Schmitt iT-Consulting GmbH per Vorkasse.

3. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Schmitt iT-Consulting GmbH bleibt es vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.

4. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die Schmitt iT-Consulting GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in jeweils gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen. Der Aufwand für Mahnungen nach Fälligkeit ist mit jeweils EUR 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zu vergüten. Schmitt iT-Consulting GmbH bleibt der Nachweis höherer Kosten vorbehalten.

5. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und, gegen Rückgabe erfüllungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6. Rechnungen der Schmitt iT-Consulting GmbH gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Schmitt iT-Consulting GmbH wird den Kunden mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.

7. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Verträgen der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Schmitt iT-Consulting GmbH ist berechtigt, nach schriftlicher Information an den Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so ist die Schmitt iT-Consulting GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

9. Werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Schmitt iT-Consulting GmbH berechtigt, die gesamte zu diesem Zeitpunkt bestehende Restschuld fällig zu stellen. Die Schmitt iT-Consulting GmbH ist in diesem Fall außerdem berechtigt, bei weiteren Lieferungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 6 Aufrechnung/ Zurückbehaltung:

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Schmitt iT-Consulting GmbH als unbestritten anerkannt worden sind.

§ 7 Sachmangel:

1. Sofern der Kunde die Kaufsache nicht zu dem gewöhnlichen Verwendungszweck nutzen will, hat er die Pflicht, die Schmitt iT-Consulting GmbH darauf hinzuweisen.

2. Der Kunde versichert, dass er mit dem Umgang mit den von der Schmitt iT-Consulting GmbH angebotenen und vom Kunden erworbenen Produkten vertraut ist und daher eine Montageanleitung oder Bedienungsanleitung – soweit dem Produkt nicht beiliegend – nicht benötigt.

3. Es wird vermutet, dass die Kaufsache die vereinbarten Eigenschaften aufweist, wenn sie mit der Produktbeschreibung Übereinstimmt.

4. Der Kunde hat bei der Installation von Software und Hardwarekomponenten, welche nicht von Schmitt iT-Consulting GmbH geliefert wurden, eine fachgerechte und den Montage- und Installationshinweisen entsprechende Montage bzw. Installation durchzuführen. Er hat die Hinweise der Schmitt iT-Consulting GmbH zur Verträglichkeit mit der von Schmitt iT-Consulting GmbH gelieferten Produkte zu beachten. Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bei einer fehlerhaften Installation von fremder Software oder bei Installation von fehlerhafter oder inkompatibler Software oder ungeeigneter Hardwarekomponenten stellt keinen Sachmangel dar.

5. Falls es aufgrund der Installation einer Hard- oder Software, die nicht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs entspricht, zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kommt, sind Mängelansprüche ausgeschlossen

6. Ein Mängelanspruch ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Reparatur oder Eingriffen in die gelieferte Ware von nicht durch die Schmitt iT-Consulting GmbH autorisiertem Personal, fehlerhafter Montage und Installation, Modifizierung und Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen, Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht dem Original entsprechen, bei Schäden durch Blitzschlag, Strahlung, Stromausfall oder ähnliche äußere Einwirkungen, bei direkten oder indirekten Schäden durch Einfluss von Viren, nach Beseitigung oder Änderung technischer Originalkennzeichen, bei Verschmutzung sowie unsachgemäßer Nutzung oder Beanspruchung der Ware, die über das bei gewöhnlicher Verwendung zu erwartende Maß – sofern der Kunde nicht bei Vertragsschluss auf eine andere Verwendung hingewiesen hat – hinausgeht, seitens des Kunden oder des Verbrauchers.

7. Ausgenommen von dem Anspruch auf Mängelbeseitigung sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß oder besonderer mechanischer Beanspruchung unterliegen, wie z.B. Tastatur, Maus, Leuchten, Akkus, Batterien, Tonerkartuschen, oder die durch Verschmutzung oder übermäßige Beanspruchung hervorgerufen wurden.

§ 8 Geltendmachung von Mängelansprüchen:

1. Der Kunde, der kein Kaufmann ist, hat alle offensichtlichen Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens aber binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, Einbau oder Verwendung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung bedarf es des Zuganges der schriftlichen Anzeige bei der Schmitt iT-Consulting GmbH. Letzteres gilt auch im Rahmen beiderseitiger Handelsgeschäfte bezüglich der Rüge nach § 377 HGB.

2. Macht der Kunde einen Mangel geltend, so hat er uns Gelegenheit zu geben, den Schaden selbst und/oder durch uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen . Vom Kunden beanstandete Ware darf nur mit unserer Zustimmung durch den Kunden eingebaut oder nachgebessert werden.

3. Liegt ein Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl, sofern der Kunde Unternehmer ist, auch zu mehrfacher Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte beanspruchen, Schadenersatz jedoch nur unter den Voraussetzungen des § 12 dieser AGB.

4. Die Mängelansprüche für offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware erlöschen spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt eine Anzeigefrist von einem Jahr ab Gefahrübergang. Danach sind Mängelansprüche ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt unberührt.

5. Die Mängelanzeige hat unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer sowie einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung gegenüber der Schmitt iT-Consulting GmbH zu erfolgen. Transportschäden, die im Zusammenhang mit der Nichtverwendung der Originalpackung stehen, schließen Mängelansprüche aus.

6. Zur Befriedigung von jeglichen Mängelansprüchen ist die Schmitt iT-Consulting GmbH nur dann verpflichtet, wenn die Kaufpreissumme gezahlt wurde und keine sonstigen Zahlungen offen stehen. Der Anspruch auf Abwendung der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch anderweitige Sicherheitsleistung ist ausgeschlossen.

7. Wünscht der Kunde, dass Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, so kann die Schmitt iT-Consulting GmbH diesem Verlangen entsprechen.

8. Sofern eine andere als die bestellte Ware oder die bestellte Ware in mehrfacher Menge geliefert wird, erstattet die Schmitt iT-Consulting GmbH dem Kunden den Rechnungsbetrag zurück, nachdem die Ware vollständig und unversehrt eingegangen ist. Transportaufträge zur Beförderung der bei der Schmitt iT-Consulting GmbH erworbenen Sache werden ausschließlich durch die Schmitt iT-Consulting GmbH auf eigene Rechnung ausgelöst.

9. Produkte, die durch den Kunden unsachgemäß verpackt worden sind, werden nach der Reparatur ordnungsgemäß verpackt. Dem Kunden wird hierfür eine entsprechende Verpackungspauschale berechnet.

10. Wird ein Mängelanspruch grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Rechtsgrund geltend gemacht, berechnet die Schmitt iT-Consulting GmbH dem Kunden eine Testpauschale von EUR 25,00 zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Für Computer werden in diesem Fall EUR 50,00 zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt, jeweils zuzüglich Transport- und Verpackungskostenpauschale. Der Nachweis höherer Aufwendungen bleibt Schmitt iT-Consulting GmbH vorbehalten.

11. Die Haftung für den Verlust von Daten bei der Durchführung der Nacherfüllung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat für die Datensicherung selbstSorge zu tragen.

§ 9 Nacherfüllung:

Für die Prüfung der Frage, ob die vom Kunden gewünschte Nacherfüllung nach § 439 BGB nur mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB verbunden ist, darf die Schmitt iT-Consulting GmbH eine Dauer von 2 Werktagen in Anspruch nehmen.

§ 10 Regelungen bei Weiterverkauf durch unseren Kunden an Verbraucher:

1. Im Verhältnis zwischen dem an Verbraucher weiterverkaufenden Kunden und Schmitt iT-Consulting GmbH sind wir berechtigt, die Mängelansprüche des Verbrauchers selbst zu befriedigen. Der Kunde hat die vom Verbraucher als mangelhaft bezeichnete Sache entgegenzunehmen und Schmitt iT-Consulting GmbH über den Gewährleistungsanspruch umfassend zu informieren. Schmitt iT-Consulting GmbH läßt die Sache auf eigene Kosten abholen und liefert die Sache in mangelfreiem Zustand oder eine mangelfreie Sache an den Kunden zurück. Der Kunde hat die Sache dem Verbraucher auszuhändigen. Aufwendungen des Kunden werden mit pauschal € 5 inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gegen Rechnungslegung ersetzt, § 478 Abs. 4 S. 1 BGB. Weitergehende Aufwendungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Verbraucher folgendes zu vereinbaren: Für die Prüfung der Frage, ob die vom Verbraucher gewünschte Nacherfüllung nach § 439 BGB nur mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB verbunden ist, darf der Kunde eine Dauer von 2 Werktagen in Anspruch nehmen.

3. Der Kunde ist zudem verpflichtet, den Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

  • Die Rechte des Verbrauchers für den Fall des Abschlusses eines Fernabsatzvertrages, insbesondere das gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrecht des Verbrauchers
  • Die Rechte des Verbrauchers für den Fall des Abschlusses eines Haustürgeschäftes, insbesondere das Rücktritts- und Widerrufsrecht
  • Die Rücknahme der Ware erfolgt nur in der jeweiligen Originalverpackung.
  • Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen. Der Verbraucher hat für die Datensicherung selbst Sorge zu tragen.

4. Verletzt der Kunde seine Aufklärungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Verbraucher, können die hierdurch dem Kunden entstehende Nachteile nicht gegenüber der Schmitt iT-Consulting GmbH geltend gemacht werden.

§ 11 Öffentliche Äußerungen:

Öffentliche Äußerungen des Kunden im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 3 BGB über Produkte, die Gegenstand einer Liefervereinbarung zwischen Kunden und der Schmitt iT-Consulting GmbH sind oder werden, sind für die Schmitt iT-Consulting GmbH nur dann verbindlich, wenn die öffentlichen Äußerungen hinsichtlich der inhaltlichen Aussage zuvor schriftlich abgestimmt sind. Anderenfalls können Abweichungen des Produkts von der öffentlichen Aussage nicht als Mangel angesehen werden.

§ 12 Haftungsbeschränkung:

1. Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sind sowohl gegenüber der Schmitt iT-Consulting GmbH als auch gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.

3. Die Schmitt iT-Consulting GmbH haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei der Schmitt iT-Consulting GmbH eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

4. Soweit die Schmitt iT-Consulting GmbH zur Haftung verpflichtet ist, wird diese der Höhe nach begrenzt auf das Zweifache des Auftragswertes, höchstens jedoch auf einen Betrag von € 12.500,00.

5. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch 6 Monate ab Gefahrübergang.

6. Sofern die Schmitt iT-Consulting GmbH auf Grund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder sonstiger von ihr nicht zu vertretender Umstände vom Vertrag zurücktritt, können ihr gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

1. Die Schmitt iT-Consulting GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, ist die Schmitt iT-Consulting GmbH berechtigt, die Ware zurückzuverlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.

2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Insoweit erlangt die Schmitt iT-Consulting GmbH einen Miteigentumsanteil. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt seine künftigen Forderungen aus dieser Weitergabe an die Schmitt iT-Consulting GmbH zur Sicherheit ab, welche diese Abtretung annimmt. Hinsichtlich weitergegebener Miteigentumsanteile gilt dies entsprechend der Höhe des Verkaufswertes des Anteils. Auf Verlangen muss der Kunde Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche der Schmitt iT-Consulting GmbH mitteilen.

3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von Schmitt iT-Consulting GmbH hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Schmitt iT-Consulting GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritter zu verlangen. Diese Rechte der Schmitt iT-Consulting GmbH bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Rücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Schmitt iT-Consulting GmbH liegt kein Vertragsrücktritt.

§ 14 Gerichtsstand:

Soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Lübeck ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Schmitt iT-Consulting GmbH und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 15 Datenverarbeitung und Datenschutz:

Die Schmitt iT-Consulting GmbH wird die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern oder sonst nutzen.

§ 16 Schlussbestimmungen:

1. Für diese Geschäftsbedingungen und alle abgeschlossenen Verträge zwischen der Schmitt iT-Consulting GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

2. Die Nichtausübung eines Rechts durch die Schmitt iT-Consulting GmbH gemäß diesen Geschäftsbedingungen bedeutet kein Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die soweit rechtlich möglich dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Vertragsparteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Stand: Oktober 2024